1 Anwendungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Anfragen von potentiellen Kunden („Kunden“) an Creditsafe Österreich GmbH (“Creditsafe”), Jasomirgottstr 6/2, 1010 Vienna zur Lieferung von Testberichten durch Creditsafe.
1.2 Diese Bedingungen gelten ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Ein Unternehmer im vorstehenden Sinne ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Creditsafe entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die Anfrage des Kunden positiv beantwortet wird und der Kunde einen kostenlosen Testbericht erhält.
1.4 Wenn sich Creditsafe entschließt, einen kostenlosen Testbericht zur Verfügung zu stellen, kann die Bereitstellung des Testberichts
- 1.4.1 auf elektronischem Wege
- 1.4.2 nach Kontaktaufnahme mit dem Kunden mittels Telefon oder E-Mail im Rahmen einer Produktdemonstration; oder
- 1.4.3 durch Gewährung eines zeitlich begrenzten Testzugangs zur Creditsafe Datenbank
erfolgen.
1.5 Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und Creditsafe in Bezug auf die Bereitstellung von Testberichten dar.
1.6 Der Kunde stimmt zu, dass sich Creditsafe im Zusammenhang mit dem Test und in Bezug auf die Produkte oder Dienstleistungen, die sich auf die Anfrage des Kunden beziehen, mit ihm in Verbindung setzen kann.
1.7 Entgegen stehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht Bestandteile des Vertrages und werden nicht anerkannt, es sei denn, Creditsafe hat deren Anwendung ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn Creditsafe den Testbericht im Wissen dieser gegensätzlichen oder abweichenden Bedingungen des Kunden vorbehaltlos bereitstellt.
2 Vertragsschluss
2.1 Der Vertragsschluss zwischen dem Kunden und Creditsafe erfolgt im Regelfall durch positiven Bescheid der Anforderung eines Testberichts durch den Kunden mittels Bereitstellung des Testberichts.
3 Lizenzumfang
3.1 Dem Kunden wird ein nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten Testberichten zur unternehmensinternen Verwendung für die Zwecke des Kunden innerhalb von Österreich bereitgestellt. Eine weitergehende Nutzung ist ohne Zustimmung von Creditsafe untersagt.
3.2 Der Kunde hat geeignete Maßnahmen zur Einhaltung des vereinbarten Lizenzumfangs zu treffen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, den Testbericht bzw. Teile davon zu veräußern, zu übertragen, zu vertreiben, kommerziell als Teil eigener Leistungen oder Produkte anzubieten oder auf andere Art und Weise (Dritten) verfügbar oder nutzbar zu machen.
3.3 Marken, Unternehmenskennzeichen, urheberrechtliche Vermerke, Seriennummern oder sonstige der Identifikation von Creditsafe dienende oder von Creditsafe angebrachte Merkmale dürfen vom Kunden weder entfernt noch verändert werden.
3.4 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gewährt die gegebenenfalls gewährte Einräumung eines zeitlich begrenzten Testzugangs zur Creditsafe Datenbank dem Kunden keine Datenbankrechte oder Rechte an den Urheberrechten, Marken oder anderen geistigen Eigentumsrechten von Creditsafe oder Dritten.
4 Pflichten des Kunden / Berechtigtes Interesse bei Abruf personenbezogener Daten
4.1 Soweit dem Kunden im Rahmen des Tests Zugriff auf die Datenbank gewährt wird, stellt der Kunde sicher und steht dafür ein, dass der Zugriff ausschließlich durch die von Kunden entsprechend benannten Mitarbeiter durch Eingabe der von Creditsafe diesem Mitarbeiter individuell zugewiesene Kundenkennung und Passwort über die Creditsafe Website erfolgt und dass diese Zugangsdaten geheim gehalten und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
4.2 Die Übermittlung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn der Kunde als Empfänger ein berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich daher und steht dafür ein, dass
- Informationen, die personenbezogene Daten enthalten, nur bei Vorliegen eines solchen berechtigten Interesses angefordert werden,
- der Grund durch entsprechende Angaben vor der Übermittlung der Information wahrheitsgemäß angegeben wird und
- der Vorgang abgebrochen wird, wenn kein berechtigtes Interesse vorliegt.
5 Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
5.1 Creditsafe bemüht sich ständig um qualitativ hochwertige Dienstleistungen. Allerdings sind Testberichte nicht als die alleinige Entscheidungsgrundlage gedacht und beruhen auf verschiedenen Datenquellen Dritter. Da Daten zudem ständigen Veränderungen unterliegen, kann Creditsafe für deren Aktualität, Richtigkeit und Genauigkeit nicht einstehen.
5.2 Die Evaluierung der aus den Testberichten entnommenen Daten erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Kunden.
Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Anspruch auf Nachbesserung und Korrektur etwaige fehlerhafter Daten zu. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht.
5.3 Creditsafe haftet uneingeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Kunden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Creditsafe oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, sowie für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.4 Im Übrigen ist die Haftung von Creditsafe für Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer von Creditsafe übernommenen Garantie etwas anderes ergibt:
- Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Creditsafe nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. Soweit Creditsafe hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von Creditsafe auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Die Haftung von Creditsafe für den leicht fahrlässig verursachten Verlust von Daten und/oder Programmen ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Umständen nach angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.
5.5 Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).
5.6 Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen von Creditsafe.
6 Geheimhaltung
6.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen, die
- nachweislich ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt sind,
- den Parteien bereits vor Erhalt der Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen nachweislich bekannt waren,
- von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten worden oder nachweislich unabhängig erarbeitet worden sind.
6.2 Die Beweislast für das Vorliegen der vorstehend aufgeführten Ausnahmen trägt die Partei, die sich auf die Ausnahme berufen will.
7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
7.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht von Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrecht (CISG).
7.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Creditsafe in Wien.