Der Coronavirus-Schutzschild für Unternehmen und Beschäftigte in Deutschland

Was Sie jetzt über die Überbrückungshilfen I, II und III zur Pandemieabwehr wissen müssen!

Die zweite Welle der Infektion ist angekommen und konsequenterweise hat die Bundesregierung einen erneuten Shutdown beschlossen. Zur Vermeidung der Kontakte sind nun erneut einige Branchen verpflichtet, ihre Türen zu schließen. Doch auch in diesem Fall gibt es eine Erweiterung des Schutzschildes, um die unmittelbaren Folgen abzumildern.

Die in der Zwischenzeit als Überbrückungshilfen I bekannten Unterstützungsmaßnahmen der Phase 1 von Juli bis August folgten die Überbrückungshilfen 2 und die sog. "November- und Dezemberhilfen" für die letzten zwei Monaten des Jahres 2020.
Die Überbrückungshilfen III sind gestartet.

 Eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen finden Sie hier. 
(➫ mit Grafik!)

Mit dem Beschluss des Bundestages am 23. März 2020 hat die Bundesrepublik Deutschland das größte finanzielle Hilfspaket der Nachkriegsgeschichte geschnürt. Der Coronavirus-Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen beinhaltet Unterstützungsmaßnahmen der deutschen Wirtschaft zur Abfederung der zu erwartenden Beeinträchtigungen, die durch die Corona-Pandemie ausgelöst wird.
Im Kern der Sofortmaßnahmen soll die Liquiditätsfähigkeit der Unternehmen unterstützt werden, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber der Wirtschaftskrise zu erhöhen und die Folgen abzumildern.

Dieser Rettungsschirm umfasst sämtliche Bereiche der Realwirtschaft. Entsprechend Komplex gestaltet sich die Informationsbeschaffung für die einzelnen Unternehmen, Industrien und Branchen.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über unternehmensrelevante Inhalte, Handlungsempfehlungen und Antworten auf folgende Fragen:

Chapter 1

Die Corona-Pandemie und ihre möglichen Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft

COVID-19 beeinträchtigt bereits Teile der Bevölkerung und des täglichen Lebens und ist damit auch in der Realwirtschaft angekommen. Durch das deutschlandweit aktuell verhängte Kontaktverbot bzw. der Ausgangssperre in Bayern ist Deutschland praktisch zum Stillstand gekommen.
Viele Unternehmen sind bereits stark in ihrer Produktivität eingeschränkt und haben ihre mühsam erkämpfte Effektivität der letzten Jahre einbüßen müssen.

Die verhängten Maßnahmen der Bundesregierung sind Folge der weiteren rasanten Verbreitung des SARS-CoV-2-Erregers. Bereits seit mehreren Wochen wurde darauf gedrängt, dass die Menschen in ihren Wohnungen bleiben, um den Ausbruch zu verlangsamen, indem man vermeidbare Kontakte nicht zulässt. In den Wochen zogen bereits viele Unternehmen ins Homeoffice  und Dienstreisen wurden ausgesetzt. Konferenzen,  Messen und Ausstellungen wurden abgesagt.

Als eine der ersten Branchen spürte die Tourismusindustrie die Auswirkungen. Reisen nach Fernost wurden weniger, die innerdeutsche Geschäftsreisen nahmen kontinuierlich und schnell ab. Und schließlich kam nicht nur der Virus, sondern auch der Name der Krankheit nach Deutschland: COVID-19.

Nun trifft das Kontaktverbot vor allem die lokalen Einzelhändler, deren Ladengeschäfte von einer Zwangsschließung betroffen sind. Einzelhandel und Gastronomiebereich beeinflussen nun auch angrenzende Branchen.

 

Welche Branchen gut für die Krise aufgestellt sind lesen sie hier.

 

Logistikunternehmen stehen nun im Fokus der Beobachtung. Durch den seit Jahren intensiv geführten Wettbewerb in dieser Branche sind die Margen ohnehin gering und die Eigenkapitaldecken dünn. Es ist zu befürchten, dass nicht nur ein kurzfristiger Einnahmerückgang zu verkraften ist, sondern der Druck massiv erhöht wird. Europa schließt die Grenze und auch Deutschland selbst hat wieder Kontrollen eingeführt. Das bleibt nicht ohne Wirkung auf den sekundären Sektor, der durch die sehr starken nationalen und internationalen Verflechtungen und den optimierten Supply Chains stark vom Gütertransport abhängig ist. Es droht das Zusammenbrechen der Lieferketten.


Die sich konzentrisch ausbreitenden Folgen solch eines Szenarios sind heute noch gar nicht abzuschätzen. Die zahlreichen Einflussfaktoren für eine gesunde Volkswirtschaft sind durch den Coronavirus auf mehreren Ebenen massiven Störungen ausgesetzt.

Das Paket zur Abmilderung der Schäden scheint also nicht zu übertrieben, auch wenn man dafür die seit 6 Jahren herrschende Politik der „schwarzen 0" aufgeben musste.

Die Bazooka der Maßnahmen


Olaf Scholz | Finanzminister
Chapter 1

Die Überbrückungshilfe II - Kurz und knapp

Wer ist antragsberechtigt?

 
  1. Kleine und mittelständische Unternehmen
  2. Selbstständige
  3. Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen

 

Diese zweite Phase der Überbrückungshilfen ist für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 bestimmt. Anträge können ab sofort und bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden.

Alles auf einen Klick

  1. Antragstellung

    Fristen, Leitfaden, Antragsformular

  2. FAQs

    Die Antworten auf häufig gestellte Fragen

  3. Förderdatenbanken

    Hilfsprogramme der Länder

Novemberhilfe, Überbrückungshilfen I-III - alles in einer Grafik!
Chapter 1

Der Rettungsschirm des Bundes – für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler

Die Maßnahmen im Einzelnen

Was bereits am Montag, den 13.03.2020 angekündigt wurde, ist nun am 25.03.2020 beschlossen worden[1]. Und etwas überraschend und mitunter der dynamischen Entwicklung der Corona Infizierungen geschuldet, ist der Schutzschild zur Rettung der deutschen Wirtschaft nun nochmals breiter und stabiler geworden. Den Ernst der Lage erkennt man auch daran, dass das Paket im Vergleich zur angekündigten Ursprungsfassung weiter in beide Richtungen gewachsen ist – neben Soforthilfen in Form von direkten Zuschüssen für Kleinstunternehmen und Freiberufler bis hin zum WSF – dem Wirtschaftsstabilisierungsfond für sehr große Unternehmen.

Um den Schirm so breit wie möglich aufziehen zu können wurde von Bundesfinanzminister Olaf Scholz erfolgreich einen Nachtragshaushalt über rund 156 Mrd. Euro an Neuverschuldung beantragt. Der unbedingte Wille des Staates die Gesundheit seiner Bürger zu erhalten und seine Wirtschaft zu schützen wird hier deutlich sichtbar.

Wir tun alles, damit kein gesundes Unternehmen schließen muss


Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Peter Altmaier
Chapter 1

Der Wirtschaftsstabilisierungsfond (WSF)

Der aktive Schutz von Betrieben von Schlüsseltechnologie und arbeitsmarktrelevanter Bedeutung

Was in der letzten Woche schon mehr oder weniger offen diskutiert wurde ist nun auf den Weg gebracht. Ein 600 Milliarden Euro schwerer Fond zur Stabilisierung der Wirtschaft wird aufgesetzt.

Im Wesentlichen werden hier Finanzmittel zur Verfügung gestellt, die geeignet sind auch Großunternehmen am Rettungsschirm partizipieren zu lassen.

 

Staatsgarantien

Konkret wurde dabei das Beispiel aus der Finanzkrise 2008 herangezogen. Damals half der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung SoFFin den Banken sehr erfolgreich, indem der Fond die Schulden absicherte.

Der Unterschied besteht nun allerdings darin, dass dieser Hilfsfond ausschließlich für die Realwirtschaft zugelassen ist und die Finanzbranche davon ausgenommen wurde.

 

Unternehmensbeteiligungen

Hingegen schließt dieses Paket auch das Mittel mit der größten Einflussnahme des Staates auf den Markt mit ein – der Beteiligung am Unternehmen. Zum einen ist natürlich der Bundesregierung daran gelegen große Unternehmen zu retten, um nicht schlagartig Arbeitslose versorgen zu müssen. Zum anderen versucht der Staat auch sogenannte "strategische Schlüsselunternehmen" vor Übernahme zu schützen. Über eine stille Beteiligung könnte man zudem Gläubiger beruhigen und das Unternehmen weiterführen.

Über die Beteiligungen als stille Einlagen hinausgehend ist der Weg nun frei gemacht worden, auch Aktienpakete und damit Stimmrechte zu erwerben. Das erweitert die Möglichkeiten und soll die deutsche Industrie vor möglichen feindlichen Übernahmen schützen.

Allerdings werden an solchen Beteiligungen auch Auflagen an das Unternehmen gebunden sein; etwas zur Dividendenausschüttung oder die Beschränkung der Managementgehälter.

 

Ausweitung KfW-Kreditrahmen

Als dritter Punkt wird erneut die KfW eine zentrale Rolle spielen. Mit der ersten Ankündigung des Paketes erhielt sie bereits eine erhebliche Mittelaufstockung. Zugleich wurden die Zugangsvoraussetzungen gesenkt. Im WSF sind nun weitere 100 Milliarden Euro hinzugekommen.

Dieses neue KfW-Sonderprogramm schafft nun auch einen Zugang für Unternehmen, die bisher über der Umsatzobergrenze von 5 Milliarden Euro lagen. Auch die Kreditzinsen fallen nochmals. Zwischen 1% - 1,46% für KMU und 2% - 2,12% für große Unternehmen ersetzen sie das bisherige Zinssystem nach Bonitäts-Besicherungsklassen.

Zusätzlich erhöht sie auch hier die Haftungsfreistellung. Desweiteren wird die KfW auf eine eigene Prüfung der Kreditwürdigkeit verzichten.

Chapter 1

Soforthilfe für kleine Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler

Abbildung 1: Bundesfinanzministerium

Ein Soforthilfeprogramm wurde von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Am 25.03.2020 wurde es im Bundestag beschlossen und am 27.03.2020 im Bundesrat ratifiziert. Diese Finanzspritze dient der schnellen Unterstützung derjenigen, die es besonders hart getroffen hat: Die kleinen Betriebe, Freiberufler und Soloselbständige. Nach dem Inkrafttreten der Kontaktsperre durch die Bundesländer war abzusehen, dass vielen die Geschäftsgrundlage entzogen wurde oder ihnen  100% der Einnahmen wegbrechen würde.

Der Zuschuss wird direkt an die Betroffenen ausgezahlt. Er muss zwar versteuert werden, ist ansonsten aber von der Rückzahlung befreit.

 

Instrument:        finanzielle Soforthilfe

Zielgruppe:         Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Freie Berufe

Ausgestaltung:   Für 3 Monate Direktzuschüsse:

  • Bis 5 Beschäftigte:                9.000 Euro
  • Bis 10 Beschäftigte:             15.000 Euro

Ziel:    Sicherung der wirtschaftlichen Existenz durch Überbrückung der
            Liquiditätsengpässe,  z.B. laufende Betriebskosten, Mieten, Leasingraten, u.ä.

 

Für ca. 10 Mio. Beschäftigte kommen diese Sofortzuschüsse in Frage. In diesem Unternehmesgrößenbereich ist es für diese Kleinstbetriebe und Selbständige in der Regel sehr schwer einen Kredit zu bekommen. Die generellen Bedingungen für diese Art der Kredite sind meist weder für die Bank noch für den Kreditnehmer attraktiv. Üblicherweise ist die Kapitaldecke eher dünn, Rücklagen und Sicherheiten sind selten und weitere Einnahmen eher die Ausnahme. Das macht die Kredite teuer.  Alleine die Tilgungsraten  übersteigt oft die Kapazität.

Ein wichtiger Punkt spielt in diesem Fall auch die Geschwindigkeit der Umsetzung. Die Vergabe ist in diesem Fall bereits angelaufen und erste Gelder sind geflossen. 

Chapter 1

Erleichterungen bei den Kriterien zu den KfW-Kreditprogrammen

Eine zentrale Rolle, um die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung zu vermeiden, kommt nach Vorschlag der Bundesregierung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu.

Hierbei werden keine neuen Programme aufgesetzt, sondern bewährte Instrumente und Maßnahmen ausgebaut. Flankierend dazu werden die Zugangshürden für eine Kreditsicherung stark abgebaut.

Der Anreiz für eine einfache und weniger bürokratische Kreditvergabe wird also bei den Hausbanken erzeugt. Diesen soll die Entscheidung leichter gemacht werden, Kredit zu vergeben. Da die KfW nun mehr Kapital zur Verfügung haben wird, kann sie höhere Risiken der Banken absichern.

So können erhebliche Mittel zur Liquiditätsstärkung über Kredite kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.

Im Einzelnen teilt sich das folgendermaßen auf:

KfW-Kreditprogramme Zugangskriterien

inkl. Veränderung i.V.z. Zeitpunkt vor der Krise

Chapter 1

KfW-Schnellkredit 2020 - die Liquiditätsunterstützung für den Mittelstand

Die Bundesregierung hat darüber hinaus ein weiteres Programm für KMU im Segment zwischen 50 und 250 Beschäftigte beschlossen.
Sie sah hier eine Lücke. Das erweiterte KfW-Sonderprogramm 2020 zur Bekämpfung der Liquiditätsengpässe ist in vielen Fällen nicht geeignet für diese Unternehmensgröße. Trotz der Vereinfachung und anteiligen Risikoübernahmen des Bundes ist der entscheidende Faktor in diesem Fall die Zeit.

Die schnelle Verfügbarkeit soll dadurch möglich gemacht werden, dass die KfW 100 % des Ausfallrisikos trägt – das entlastet die Hausbanken von der eigenen Prüfung der Kreditwürdigkeit.

Der Rahmen über die mögliche Höhe des Kredits wurde gedeckelt. Das Umsatzvolumen aus 3 Monaten aus 2019 begrenzt damit die Kreditaufnahme je Betrieb nach oben. Bis zu einer absoluten Höchstsumme von 800 Tsd. € bzw. 500 Tsd. €.

Das Programm startet sofort nach Genehmigung durch die EU-Kommission.

KfW-Schnellkredit 2020

Chapter 1

Das Förderprogramm der Landesbanken

Der Zugang zur kurzfristigen Kreditvergabe ist nur ein Teil des Schutzschildes. Ein anderer Bestandteil ist die Organisation und Koordination der zu erwartenden Anträge. Nach bewährtem Föderalismusprinzip sollen die Landesbanken dies übernehmen. 

Die Landesbanken ergänzen das Paket durch eigene Ausweitung ihrer Kreditprogramme. Da die Bundesländer oft verschiedene Schwerpunkte in Ihren Programmen setzen, können sich die Angebote bzw. die Erleichterungen unterschiedlich darstellen. Im Folgenden sehen Sie einen Querschnitt mit ungefähren Richtgrößen. Einen unfassenden Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten erhalten Sie über die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministerium.

 

  • Zielgruppe:           kleine Unternehmen und Freiberufler
  • Ausgestaltung:    Stellschrauben zur Erleichterung der Vergabe sind z. B.
    • keine Mindesthöhe bei Krediten
    • keine Antragsgebühren 
    • Tilgungsfreies Jahr für langfristige Betriebsmittelkredite 
  • je nach Bundesland werden unbürokratisch Liquiditäts-, Universal- oder Akut-Kredite zu sehr günstigen Konditionen angeboten
  • Kreditzusage innerhalb von 3 Tagen bei Haftungsfreistellung bis 250.000 Euro
Chapter 1

Auch Bürgschaftsbanken sind Teil des Coronavirus-Schutzschildes

Auch die in Deutschland vor allem vom Mittelstand und von Freien Berufen getragenen Bürgschaftsbanken sind rechtlich selbständige Kreditinstitute nach KWG (Kreditwesensgesetz), werden aber als Wirtschaftsförderinstrument von den jeweiligen Landes- und der Bundesbank in vielfältiger Weise unterstützt[2].

Als in der Vergangenheit wichtiger Pfeiler bei Bürgschaften und zur Beteiligungsfinanzierung erfasst das Sofortpaket der Bundesregierung auch diese mit folgenden Erleichterungen:

  1. Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze

  2. Einfachere Genehmigung

  3. Expressgenehmigung: 72h bei Kreditsumme bis € 250 Tsd.

  4. Zusätzliche Bundesbeteiligung in strukturschwachen Regionen

  5. Senkung der Bearbeitungsgebühren

  6. Fonds zur stillen Beteiligung an Unternehmen

Chapter 1

Stundung der Steuerzahlungen möglich

Ein probates Mittel, um die Liquidität zu erhalten oder besser zu schützen ist, wenn die liquiden Mittel erst gar nicht das Unternehmen verlassen müssen. Vor allem um kurzfristig Einnahmerückgänge zu überbrücken, ist es sehr hilfreich, wenn man bereits geplante Ausgaben zurückhalten kann.

Der Staat schafft hiermit sofort Erleichterung. Er gewährt ein längeres Zahlungsziel. Da auch die Verzugszinsen für diesen Zeitraum ausgesetzt werden liegt das Risiko voll auf Seiten des Staates.

Folgende drei Möglichkeiten werden jetzt den Unternehmen angeboten:

Zinslose Stundung der Steuern

Die bisher angelegten Kriterien werden weniger streng angewandt. Betrifft die Umsatz-, Einkommens- und Körperschaftssteuern

Unbürokratische Anpassung der Steuervorauszahlung

Möglich für Einkommens- und Körperschaftssteuer für Unternehmer, Selbständige und Freiberufler

Aussetzung der Vollstreckungsmaßnahmen

Auf Pfändungen und Säumniszuschläge wird bis 31.12.2020 verzichtet.

Auch Unternehmen, deren Steuerverwaltung von den entsprechenden Zollverwaltungen geleistet werden, sollen in gleicher Art und Weise entlastet werden. Dies betrifft die Energie- und Luftverkehrssteuer sowie die Umsatzsteuer und Versicherungssteuer, soweit diese beim Bundeszentralamt für Steuern anfallen.

 

Chapter 1

Exportkreditgarantien nun auch innerhalb Europas möglich - Bund übernimmt

Zur Förderung der Exportwirtschaft ist es möglich beim Bund Exportkreditgarantien zu beantragen, um sich gegen politische oder wirtschaftliche Forderungen abzusichern. War dies vor allem bisher für die Länder der Fall, in der die private Wirtschaft kein ausreichend hohes Absicherungsvolumen zur Verfügung stellen kann, z. B. Schwellen- oder Entwicklungsländer, werden die sogenannten Hermesdeckungen nun auch innerhalb der EU gewährt.

Während der Finanzkrise 2008 wurden gute Erfahrungen mit diesem Mittel gemacht. Das Fördervolumen sei ausreichend gesteigert worden und lässt sich bei Bedarf schnell anpassen, so lässt Peter Altmaier verlauten.

Unter den vielfältigen Möglichkeiten sind Produkte zur Schadensabsicherung, der Fabrikationsrisikodeckung oder der Forderungsdeckung.

Chapter 1

Kurzarbeitergeld (KUG) wird flexibler

Das Kurzarbeitergeld kann wegen der Coronavirus-Pandemie flexibler eingesetzt werden

Ein weiteres, seit der Finanzkrise auch beliebtes Instrument zur Erhaltung der Liquidität in den Unternehmen, ist die Kurzarbeit. Das Grundmodell kann als klassische „win-win-win“ Beziehung bezeichnet werden, da es die drei Teilnehmer Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Staat gleichermaßen mit positiven Effekten einbindet.


Der Arbeitgeber muss in Krisenzeiten seine Produktion kürzen und lässt deshalb sein Personal weniger arbeiten. Er kann also Personalkosten sparen, muss aber keine Mitarbeiter entlassen. Denn der Arbeitnehmer bekommt einen Teil seines Verdienstausfalls durch den Staat bezahlt. Alle drei Parteien profitieren davon, denn es werden Kündigungen vermieden – dadurch ist der Betrieb auch nach der Krise sehr schnell in der Lage seine Produktivität wiederherzustellen.

Da der Staat einspringt, muss er die Kurzarbeit genehmigen. Das macht er nach bestimmtem Kriterien. Genau diese Hürden sind nun sehr viel niedriger geworden, um möglichst vielen Unternehmern die Gelegenheit zu geben einen Antrag zu stellen.[3]

Ab sofort gelten folgende Bedingungen zur Antragsstellung:

Betroffenengrenze sinkt auf 10%

Sozialabgaben werden zu 100% vom Staat übernommen

Regelung gilt nun auch für Leiharbeiter

Abbau von Überstunden nicht erforderlich

Zusätzlich schafft die Regierung einen weiteren Anreiz. Sollte ein Arbeitgeber während der Kurzarbeit eine andere Beschäftigung aufnehmen, die in den Bereich der „wichtigen Tätigkeiten“ fallem, wird das Entgelt nicht, wie sonst üblich angerechnet.

Zu den akzeptierten Tätigkeiten zählen Jobs

  • Im Gesundheitswesen
  • In der Landwirtschaft oder
  • In der Lebensmittelversorgung

3 Mrd. Euro für Selbständige

Für Selbständige wird bei Verdienstausfall der Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Dafür stellt der Bund 3 Mrd. Euro zur Verfügung.

Da erwartet wird, das dies zum Teil massiv und sehr kurzfristig der Fall eintreten könnte, werden die Anträge vorläufig und ohne Vermögensprüfung bewilligt werden. Damit soll unter anderem gewährleistet werden, dass die arbeitslos gewordenen Selbständige in Ihren Wohnungen verbleiben können.

Das Programm ist auf 6 Monate ausgelegt.

 

Chapter 1

Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt

Die vorgenannten Maßnahmen haben das Ziel, das Unternehmen nicht zahlungsunfähig werden oder den Zustand der Überschuldung erreichen. Es ist aber davon auszugehen, dass in der vor uns liegenden Wirtschaftskrise es trotzdem Unternehmen geben wird, die in die Insolvenz abgleiten werden.

Nach der Insolvenzverordnung §15a muss bei einer zu erwartenden Insolvenz der Antrag auf Eröffnung unverzüglich erfolgen. Der Jurist spricht hier von „ohne schuldhaftes Zögern“. Den Zeitraum von 3 Wochen nach Eintreten der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung galt bisher als ein angemessener Zeitraum, um den entsprechenden Eröffnungsantrag zum Insolvenzantrag zu stellen.

Diese Frist wurde nun ausgesetzt.

Der am 25.03.2020 im Bundestag diskutierte Schutzschild zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie, wurde am selben Tag beschlossen und trat nach Ratifizierung durch den Bundestag am darauffolgenden Freitag in Kraft. Mit im Paket enthalten waren die vorübergehenden Änderungen zum Insolvenzrecht.

 

Das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz

(COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz – COVInsAG)

 

setzt diese Pflicht nun bis zum 30.09.2020 aus.[4]

Beschlossen wurde außerdem eine Verordnungsermächtigung (§8 Art.3 COVInsAG) für das BMJV.  Die Aussetzung kann nun ohne Zustimmung des Bundesrates verlängert werden - bis maximal zum 31.12.2021.

Diese Maßnahmen soll vor allem das Hilfspaket des Bundes flankieren. Es soll verhindert werden, dass gesunde Unternehmen durch die Verwerfungen am Markt in die Insolvenz geraten und der Zeitraum nicht ausreichend ist, die vom Bund zur Verfügung gestellten Sofortmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.

Dabei gilt in diesem Fall der Grundsatz, dass ein Unternehmen, dass bis zum 31. Dezember 2019 über ausreichend liquide Mittel verfügte und die „Insolvenzreife“ aufgrund der Corona-Krise erreicht hat.

Das bedeutet:  Von der Pflicht entbunden sind zahlungsfähige Unternehmen im letzten Jahr. Allerdings muss die Aussicht bestehen, dass die Zahlungsunfähigkeit beseitigt werden kann.

Chapter 1

Was Sie noch beachten sollten und wie die nächsten Schritte aussehen

Mittlerweile befinden wir uns in der dritten Woche des 'lockdown'.  Und es stellt sich nicht mehr die Frage, ob das SARS-CoV-2-Virus Auswirkungen auf die Wirtschaftsleistung dieses Landes und auf Unternehmen und Beschäftigte haben wird, sondern nur noch wie stark diese sein werden. 

Der Coronavirus-Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen kommt zur rechten Zeit. Bei der letzten weltweiten Rezession, die durch die Finanzkrise ausgelöst wurde, hatte der Staat erst zögerlich versucht einen Ausgleich zu schaffen. Letztendlich wurde auch damals ein riesiger Rettungsschirm gespannt. Nun hat die Politik schon fast antizipativ ihre Instrumente der Geldpolitik eingesetzt.

Dies wird Sie in den meisten Fällen zur nächsten Frage führen:

Wer ist überhaupt berechtigt, diese Leistungen zu bekommen?

Es gibt unterschiedliche Programme, die je nach Bundesland bei unterschiedlichen Behörden und Institutionen beantragt werden müssen. Eine einfache Antwort mit allen Details ist demzufolge nicht möglich.

Es lassen sich allerdings zwei Bedingungen über alle Maßnahmen hinweg zusammenfassen.

Berechtigt sind Unternehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

Liquiditätsengpass folgte auf Coronavirus-Pandemie

Die wirtschaftlich Schieflage muss unmittelbar auf die Folgen der Corona-Virus-Pandemie zurückzuführen sein.

Gesundes Unternehmen vor Corona-Krise

Vor der Krise muss das Geschäftsmodell grundsätzlich tragfähig gewesen sein.

Weitere Finanzzahlen grenzen die Unternehmen voneinander ab und bestimmen, welche Förderung ein Unternehmen beantragen kann. In den meisten Fällen spielen hier der Jahresumsatz in Euro, die Unternehmensgröße und -alter, sowie die Mitarbeiteranzahl eine Rolle. 

Wenn Sie diese Fragen deutlich beantworten können, stehen Ihre Chancen gut von einer oder mehreren Maßnahmen des Schutzschildes partizipieren zu können.

Chapter 1

Die 7 Handlungsempfehlungen für die Krise – auch ohne Hilfspaket

Die Maßnahmen der Bundesregierung sind massiv und umfassend. Und es ergibt sich aus der Sache selbst, dass Höhe und Verwendung der Mittel viel diskutiert wurden. Es ist zu hoffen, dass die gewählten Mittel ihre Wirksamkeit wie erwartet entfalten und so die Schäden abmildern.

Für jedes Unternehmen bedeutet dies aber trotzdem auch weiterhin unternehmerisch zu handeln. Auch wenn es vielleicht so scheinen mag - die Gesetze des Marktes sind nicht ausgesetzt. Deshalb ist die Entscheidung genau abzuwägen, ob man eine der zahlreichen Programme in Anspruch nimmt.


Einerseits sind staatlich finanzierte Mittel auch günstige Gelegenheiten  preiswert Fremdkapital aufzunehmen oder Personalkosten zu senken. Andererseits birgt eine Fremdkapitalaufnahme immer noch ein Restrisiko. Denn die Kredite müssen letztendlich doch bedient werden. Kurzarbeit ist in der nun geltenden Ausgestaltung sicher ein Konzept, dass sehr viele Anreize für Unternehmen bietet, bei überschaubarem Risiko. Aber die Maßnahme steht nur für einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum zur Verfügung.

Im Rahmen der Risikodiversifizierung ist es weniger angebracht, sich nur auf diese positiven Effekte zu verlassen. Zu guter Letzt besteht auch immer noch die Möglichkeit, dass Unternehmen die oben genannten Kriterien nicht erfülllen.

Es ergibt also Sinn, sich als Unternehmer mit dem zu befassen, was man sonst noch tun kann. Die folgenden Handlungsempfehlungen geben Ihnen Anregungen, wie Sie Ihre Liquidität auch ohne Hilfspaket aufrechterhalten können:

 

Für Liquidität im eigenen Unternehmen sorgen:

 

1. "Back to the Basics":

Eine Liquiditätsplanung für die nächsten Wochen und Monate sollte vorhanden sein, aber nun ist die Zeit diese zu überprüfen. Sind alle Einflussfaktoren richtig erfasst? Wo ist die Informationsdecke etwas dünn? Auch entsprechende Software berechnet Über- oder Unterdeckung aufgrund von Annahmen, die gegebenenfalls jetzt nicht mehr zur Marktsituation passen.

 

2. Planung ist das halbe (Über)leben:

Eine strenge und strikte Liquiditätsplanung hilft, Risiken zu erkennen. Aber sollte trotz strengster Pufferplanung ein Schuldner ausfallen, macht es sich bezahlt, zuvor schon die Auszahlungsprioritäten festgelegt zu haben. So gewinnen Sie wertvolle Zeit und Ressourcen, um weitere Schritte planen  und anpassen zu können.

 

3. Scheiden tut weh:

Man verkauft nicht gerne das Tafelsilber, aber ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Mittel. Gerade bei der Veräußerung von Vermögenswerten, ist die Signalwirkung in den Markt nicht zu vernachlässigen. Aber nun könnten Optionen interessant werden, die Sie schon länger nicht mehr im Blick hatten. Wie Leasing, Sales-Lease-Back, Verschiebung von Investitionen oder Umschuldung der Verbindlichkeiten. Es gibt viele Möglichkeiten. Aber denken Sie auch an die Zeit nach der Krise.

 

Risikomanagement: Kunden und Lieferanten im Blick behalten

 

1. „cash is key“:

Jetzt hilft Ihnen, dass Sie die Zahlungserfahrung Ihrer Kunden erfasst haben und die Qualitätskontrollen Ihrer Lieferanten dokumentiert sind: Schaffen Sie Anreize für einen schnelleren Zahlungseingang, wie Skonto oder Lastschriftverfahren, verkürzen Sie Zahlungsziele und mahnen Sie frühzeitig. Auch die Abgabe von Forderungen vor Fälligkeit an ein Factor-Unternehmenr bringt Ihnen sofort Liquide mittel. Um den Einzug der Forderung kümmert sich dann der Käufer der Forderung. Und wenn der Kunde partou nicht bezahlen möchte ist Inkasso vielleicht doch eine Möglichkeit.

Aber hier ist Weitsicht von nöten.es gibt eine Zeit nach der Krise uund Kunden haben ein langzeitgedächnis, sie könnn auch in positiver Erinnerung bleiben.

 

2. „ …and liquidity is king“.

Überprüfen Sie die Bonität Ihrer Kunden und Lieferanten: Working Capital und Umlaufvermögen geben Ihnen gute Hinweise.  

 

3. „too big to fail“:

Jeder will die großen Kunden haben, ein Grund dafür sind Zeiten wie diese: Unternehmensgröße und auch die Organisationsform korrelieren oft mit der Ausfallwahrscheinlichkeit. Dazu  ist es auch hilfreich, wenn man die Beteiligungsstrukturen und Verflechtungen der Kunden kennt. Eine kleine Firma kann zu einem Großkonzern gehören und somit abgesichet sein. Hingegen stolpert auch mal ein großes Unternehmen, einfach, weil die ganze Branche zu leiden hat.  Aber  das Rettungspaket des Bundes beinhaltet auch Mittel zur Beteiligung an Betrieben mit "strategischen" Technologien und arbeitsmarktpolitischer Relevanz.

 

4. "Information schadet nur dem, der sie nicht hat"

Sie kennen Ihre Branche und Sie haben ein gutes Netzwerk. Lesen Sie die Fachmedien Ihrer Kunden und Ihrer Lieferanten. Tauschen Sie sich aus mit Ihren Kollegen. Es wird Branchen geben, die leiden werden und andere, die  die Krise für sich nutzen können.

Nutzen Sie Informationen aktiv. Unternehmen, die vor der Pandemie wirtschaftlich solide Zahlen vorzuweisen hatten, werden eine bessere Ausgangslage bei der Krisenbewältigung haben. Aber das kann sich ändern.

Es ist ratsam die Geschäfte und den Kreditfluss im Rahmen der Möglichkeiten, am Laufen zu halten. Schon alleine deshalb, um die einsetzenden Effekte der Abschwächung der Wirtschaft nicht zu verstärken.

Wir von Creditsafe unterstützen Unternehmen dabei, über Veränderungen bei Kunden, Lieferanten und Gechäftspartnern sofort informiert zu werden. Unser Bonitätsbewertungen unterstützen Sie dabei, riskante aber auch solide Geschäftsbeziehungen zu identifizieren und Zahlungsausfälle zu vermeiden. 

Wenn Sie dazu Fragen haben kontaktieren Sie uns gerne oder fordern Sie eine Beratungsgespräch an. 

Risikobewertung in Krisenzeiten

Hier finden Sie Empfehlungen, was Sie bei Ihrem Risikomanagement in der aktuellen Zeit berücksichtigen sollten.